| Allgemeine Gefahrenstellen wie Untiefen,
Wracks und andere Schifffahrtshindernisse werden mit kardinalen
Zeichen gekennzeichnet, und zwar innerhalb und außerhalb
des Fahrwassers. Sie geben an, an welcher Seite das Hindernis
passiert werden kann. Das Gefahrengebiet wird in vier Quadranten
aufgeteilt, einen Nord-, Ost-, Süd- und Westquadranten
in dem die Tonnen liegen. Häufig ist jedoch nur ein Quadrant
gekennzeichnet.
In der Form unterscheiden sich die Tonnen nicht. Es können
in jedem Quadranten Leucht-, Backen-, Spierentonnen oder
Stangen sein. Entscheidend sind die schwarzen Topzeichen
und der gelb-schwarze waagrechte Anstrich. Bei Nacht kann
eine Kombination von weißen Blitzen als Lichterkennung
verwendet werden . Die Kennung ist grundsätzlich Funkel
oder schnelles Funkel mit und ohne Unterbrechung. Sie unterscheidet
sich in den vier Quadranten von Ost über Süd durch
die unterschiedliche Anzahl von Blitzen (3, 6, 9) und so
werden die vier Quadranten gekennzeichnet:
Nordquadrant
Schwarz- gelbe Tonnen, zwei Kegel mit den Spitzen nach oben,
als Topzeichen.
Ostquadrant
Schwarz- gelb- schwarze Tonnen zwei Kegel mit den Spitzen
zueinander, als Topzeichen.
Südquadrant
Gelb- schwarze Tonnen, zwei Kegel mit den Spitzen nach unten,
als Topzeichen.
Westquadrant
Gelb- schwarz- gelbe Tonnen, zwei Kegel mit den Spitzen
gegeneinander, als Topzeichen.
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