Ich
habe gebucht - wie geht es nun weiter?
Nachdem Ihr gebucht habt, bekommt ihr von der Agentur eine
Buchungsbestätigung nebst Rechnung und den Unterlagen
für die zusätzlichen Versicherungen. Aus diesen
Unterlagen entnehmt ihr alle Details, wie z.B. Zahlungstermine
oder gebuchte Extras. Innerhalb von 14 Tagen nach Buchung
ist die erste Zahlung fällig. Sobald diese bei der Agentur
eingegangen ist, kann nichts mehr dazwischen kommen. Nach
der Restzahlung erhaltet ihr einen Voucher, der alle Details
zur Übernahme des Schiffes enthält. Diesen müsst
ihr in der Basis vorlegen.
Welche Scheine
sind Voraussetzung, um ein Schiff zu chartern?
Das hängt vom Revier ab. Gesetzlich vorgeschrieben
ist in den meisten Ländern der FB2, also den Sportboot-Führerschein
See. Zusätzlich kann es landesspezifische Vorschriften
geben. Zum Beispiel verlangt Kroatien den Funkschein, Griechenland
eine zweite Lizenz an Bord. Im Gegensatz dazu gibt es Reviere,
in denen gar kein Schein vorgeschrieben ist. Dazu zählen
Australien sowie bis zu einer bestimmten Bootsgröße
Hollands Binnengewässer (außer IJsselmeer) und
Teile Brandenburgs.
Warum muss ich
bereits kurz nach der Buchung einen Teil der Chartergebühr
zahlen?
Diese Anzahlung ist branchenüblich. Das Geld bleibt
nicht bei der Agentur über die Ihr gebucht habt, sondern
wird normalerweise sofort an den Vercharterer weitergegeben.
Der nimmt diese Anzahlung als Sicherheit, dass ihr auch
tatsächlich zum vereinbarten Zeitpunkt kommt. Schließlich
hat er die Yacht für Euch reserviert.
Kann ich von
einer Buchung wieder zurücktreten?
In der Regel nicht. Eine Buchung ist ein gültiger Vertrag.
Wenn ihr krank werdet oder es euch schlicht anders überlegen
solltet, sind je nach Zeitpunkt vor dem vereinbarten Charterbeginn
ein Teil oder - wenn Ihr ganz kurzfristig absagt und die
Yacht nicht anderweitig verchartert werden kann - sogar
die gesamte Chartergebühr fällig. Vor diesem Risiko
schützt euch eine Reiserücktrittsversicherung.
Ist die Versicherung,
die ich mit dem Chartervertrag abgeschlossen habe, ausreichend
oder sind zusätzliche Versicherungen empfehlenswert?
In der Regel sind alle Charteryachten ausreichend gegen
Verlust oder Beschädigung versichert. Trotzdem gibt
es einige Risiken, die durch die übliche Versicherung
nicht abgedeckt sind. In Erwägung ziehen sollte man
eine Reiserücktrittsversicherung, eine Skipper-Haftpflicht-Versicherung
und eine Kautionsversicherung.
Kann ich die
Endreinigung nicht selbst machen und mir das Geld sparen?
Leider nein. Obwohl Ihr das Schiff sicher gründlich
reinigen und tiptop hinterlassen würdet - die Regel
ist das nicht. Und mal ehrlich: wenn ihr als nachfolgende
Crew schon ungeduldig am Steg auf Euer Schiff wartet - möchtet
ihr ein nur oberflächlich geputztes Schiff übernehmen?
Sicher nicht.
Welche Nebenkosten
kommen neben dem reinen Charterpreis noch auf mich zu?
Das ist je nach Vercharterer, Schiff und Revier unterschiedlich.
Obligatorisches Extra ist die Endreinigung. Ausstattung
wie Bettwäsche, Handtücher oder ein Dinghy- Außenborder
sind zum Teil im Charterpreis enthalten, zum Teil als wählbare
Extras separat zu zahlen. Auch fällt in manchen Ländern
ein Permit oder Transitlog an, das der Vercharterer per
Gesetz erheben und an den Staat abführen muss. All
das könnt ihr dem jeweiligen Angebot entnehmen oder
im Einzelfall erfragen. Deshalb bei Preisvergleichen verschiedener
Anbieter: immer den Endpreis vergleichen, nicht nur den
reinen Charterpreis für die Yacht.
Wie wird die
Kaution hinterlegt?
Üblicherweise per Kreditkarte. Dabei wird der Kautionsbetrag
lediglich reserviert, nicht abgebucht. Wenn das Schiff dann
ohne Probleme zurückgebracht wird, macht der Vercharterer
die Reservierung einfach wieder rückgängig. Akzeptiert
werden normalerweise alle gängigen Kreditkarten.
Mein Schiff
steht nicht zum vereinbarten Termin zur Verfügung.
Wie lange muss ich warten?
Das steht im Chartervertrag. Wenn der Vercharterer euch
kein anderes, gleichwertiges Schiff zur Verfügung stellen
kann: üblicherweise 24 bis 48 Stunden. Erst danach
könnt Ihr vom Vertrag zurücktreten. Umgekehrt
gilt natürlich: ihr müsst euer Schiff pünktlich
zurückgeben. Wenn nicht, kann es teuer werden. Ungünstiges
Wetter wird als Ausrede nicht akzeptiert!
Bei der Übergabe
stelle ich Mängel fest. Was nun?
Im Übergabeprotokoll festhalten und mit dem Vercharterer
besprechen. In den meisten Fällen wird er sie umgehend
beseitigen. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht
möglich sein, kann man bei gravierenden Mängeln
mit dem Vercharterer über einen Ausgleich verhandeln
(z.B. Endreinigung umsonst etc.).
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