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Die Privatpilotenlizenz PPL(A) berechtigt zum Fliegen eines
ein- oder mehrmotorigen Flugzeuges zu nicht-kommerziellen
Zwecken, also für private Reisen oder auch geschäftlichen
Termine - dies aber zunächst bei Sichtflugwetterbedingungen.
Zum Ausbildungsbeginn werden keinerlei lerntechnische Voraussetzungen,
außer ein wenig Englisch, vorausgesetzt. Phrasologien
und Umgangsformen werden in unserem Privatpilotenkurs im Rahmen
der erforderlichen Flugfunk-Ausbildung (EFZ/AFZ) vermittelt.
Erweitere deinen Horizont, finde neue Herausforderungen, erlebe
ein vollständig neues Lebensgefühl und reise weiter,
intensiver und schneller als je zuvor!
Erlebe die uneingeschränkte Freiheit und Mobilität!
Viele ehrgeizige Privatpiloten haben sich plötzlich
im Cockpit eines Verkehrsflugzeuges etabliert - auch beruflich
sind alle Möglichkeiten offen!
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Die JAR-Lizenz wird in sämtlichen europäischen Mitgliedstaaten
ohne weitere Formalitäten anerkannt. Infolge dieser gegenseitigen
Anerkennung von derartigen Lizenzen aus JAA - Staaten werden
Lizenzen, Berechtigungen, Zertifizierungen und Ermächtigungen,
welche die Behörde des entsprechenden Mitgliedsstaates
ausstellt, von den anderen Mitgliedsstaaten mit dem gleichen
Status ohne Einschränkungen akzeptiert.
Folgende Länder haben bereits
JAR-FCL eingeführt:
Belgien, Tschechien, Dänemark, Finnland, Frankreich,
Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Italien, Malta,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,
Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Turkei, Großbritannien.
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