Privatpilotenkurs - Privatpilotenlizenz PPL(A) nach JAR - FCL

Die Privatpilotenlizenz PPL(A) berechtigt zum Fliegen eines ein- oder mehrmotorigen Flugzeuges zu nicht-kommerziellen Zwecken, also für private Reisen oder auch geschäftlichen Termine - dies aber zunächst bei Sichtflugwetterbedingungen.

Zum Ausbildungsbeginn werden keinerlei lerntechnische Voraussetzungen, außer ein wenig Englisch, vorausgesetzt. Phrasologien und Umgangsformen werden in unserem Privatpilotenkurs im Rahmen der erforderlichen Flugfunk-Ausbildung (EFZ/AFZ) vermittelt.

Erweitere deinen Horizont, finde neue Herausforderungen, erlebe ein vollständig neues Lebensgefühl und reise weiter, intensiver und schneller als je zuvor!
Erlebe die uneingeschränkte Freiheit und Mobilität!

Viele ehrgeizige Privatpiloten haben sich plötzlich im Cockpit eines Verkehrsflugzeuges etabliert - auch beruflich sind alle Möglichkeiten offen!

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Die JAR-Lizenz wird in sämtlichen europäischen Mitgliedstaaten ohne weitere Formalitäten anerkannt. Infolge dieser gegenseitigen Anerkennung von derartigen Lizenzen aus JAA - Staaten werden Lizenzen, Berechtigungen, Zertifizierungen und Ermächtigungen, welche die Behörde des entsprechenden Mitgliedsstaates ausstellt, von den anderen Mitgliedsstaaten mit dem gleichen Status ohne Einschränkungen akzeptiert.

Folgende Länder haben bereits JAR-FCL eingeführt:
Belgien, Tschechien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Italien, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Turkei, Großbritannien.

 
     

 

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