Privatpilotenkurs - Amtsschimmel

Flugmedizinische Tauglichkeit
Die flugmedizinische Tauglichkeit bestätigt deine körperliche und geistige Befähigung, ein Luftfahrzeug zu lenken.

  • Der Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses muss geistig und körperlich tauglich sein, um die Rechte der jeweiligen Lizenz sicher auszuüben.
  • Der Inhaber einer Lizenz oder Bewerber um eine solche muss im Besitz eines Tauglichkeitszeugnisses sein, das in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Anlage 2 (JAR-FCL 3) ausgestellt wurde und den Rechten der jeweiligen Lizenz entspricht.

Es gibt zwei Klassen von Tauglichkeitszeugnissen:

  • Klasse 2 für Privatpiloten
  • Klasse 1 für Berufspiloten, wobei strengere Kriterien gelten.

Das Tauglichkeitszeugnis wird bei der Klasse 2 von deinem persönlichen Fliegerarzt (AME) und bei der Klasse 1 vom zuständigen Fluguntersuchungszentrum (AMC) ausgestellt.

Kein Mensch muss perfekt sein, eine Brille, Kontaktlinsen (…) führen im Normalfall zu keiner Fluguntauglichkeit!

Kontakt zu Fliegerärzten
 
  Strafregisterauszug
Der Strafregisterauszug wird in jedem Polizeikommisariat, jeweils nur am Vormittag, unverzüglich ausgestellt. Mit dem Strafregisterauszug wird deine Zuverlässigkeit überprüft
 
 

Der Flugschülerausweis
Dieser ist erforderlich um mit deiner praktischen Ausbildung zu beginnen. Er berechtigt auch später zu Alleinflügen im Rahmen der Praxisausbildung unter Aufsicht deines Fluglehrers.

Der Flugschülerausweis wird vom AEROCLUB (1030 Wien, Blattgasse 6) ausgestellt, hiefür wird folgendes benötigt:

  • Antragsformular (Download)
  • € 13,00 Taxe plus eine Bearbeitungsgebühr für die
    Luftfahrtbehörde € 24,00
  • Strafregisterauszug
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis
  • 2 Passbilder
 
     

 

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