|
Flugmedizinische Tauglichkeit
Die flugmedizinische Tauglichkeit bestätigt deine körperliche
und geistige Befähigung, ein Luftfahrzeug zu lenken.
- Der Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses muss geistig
und körperlich tauglich sein, um die Rechte der jeweiligen
Lizenz sicher auszuüben.
- Der Inhaber einer Lizenz oder Bewerber um eine solche
muss im Besitz eines Tauglichkeitszeugnisses sein, das in
Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Anlage 2 (JAR-FCL
3) ausgestellt wurde und den Rechten der jeweiligen Lizenz
entspricht.
Es gibt zwei Klassen von Tauglichkeitszeugnissen:
- Klasse 2 für Privatpiloten
- Klasse 1 für Berufspiloten, wobei strengere Kriterien
gelten.
Das Tauglichkeitszeugnis wird bei der Klasse 2 von deinem
persönlichen Fliegerarzt (AME) und bei der Klasse 1 vom
zuständigen Fluguntersuchungszentrum (AMC) ausgestellt.
Kein Mensch muss perfekt sein, eine Brille, Kontaktlinsen
(
) führen im Normalfall zu keiner Fluguntauglichkeit!
|